|
AAG Leistungen Teil A - Personenschutz
-
Hinterbliebenenversorgung / Existenzsicherung
EUR 150.000 Unfalltod
EUR 400.000 Invalidität
Sonderregelung:
Bis 49% Invalidität = keine Leistung;
50% bis 74% Invalidität = anteilig aus der Versicherungssumme;
ab 75% = EUR 400.000,00 Auszahlung
Personenschutz - Zusatzleistungen
EUR 50.000 für kosmetische Operationen, Kurkosten- sowie
Reha-Beihilfe und Bergungskosten (nach Vorleistung anderer
Versicherungsträger)
Besonderheiten:
Selbstverständlich
wird im Bereich der Unfallversicherung auf die ansonsten
übliche Einrede „Grobfahrlässigkeit“ verzichtet. Dies
erscheint uns gerade bei der AAG Notfall-Police wichtig zu sein,
da freiwillige Helfer keine Hemmschwelle kennen. Wenn es darum
geht, sich für andere Menschen einzusetzen, überschreiten sie
oftmals die "Grenzen des normalen Lebens“.
Der uneingeschränkte
Versicherungsschutz wird also auch dann gewährt, wenn die
versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalles unter
Alkoholeinwirkung stand. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges
allerdings nur dann, sofern der Blutalkoholgehalt nicht höher
als 1,1 Promille war.
Eine versicherte Todesfallentschädigung wird auch dann gezahlt,
wenn der Versicherte infolge einer Überanstrengung oder eines körperlichen
Zusammenbruchs (Herzversagen / optischer Herztod) während
des Einsatzes oder unmittelbar danach (innerhalb von 24 Stunden)
im Krankenhaus verstirbt.
Teil B
- Rechtsschutz - damit sich „FFW-ler“ wehren können
EUR 300.000 je Rechtsschutzfall
-
Sozialgerichts-Rechtsschutz
-
Schadenersatz-Rechtsschutz
-
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
-
Straf-Rechtsschutz
Teil C - Haftpflichtschutz
EUR 10 Millionen
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verursacht bei Dritten infolge einer groben Fahrlässigkeit.
-
Eine subsidiäre Deckung zur Lückenschließung der von den Gemeinden und Städten bislang gewährten eingeschränkten Haftungsfreistellung für Angehörige der FFW.
-
Damit wird aber auch eine PHV-Lücke geschlossen, denn in
einer Privathaftpflichtversicherung ist explizit das
"Ehrenamt FFW" vom Versicherungsschutz
ausgenommen.
Zum
Ausdrucken
Anfrage
halten
Ein Tipp
für die FFW-ler selbst: Die beste
Privathaftpflichtversicherung (PHV):
|